WTO: Importverbot Russlands für Schweine aus der EU nicht rechtens

WTO-Schiedsgericht gibt EU bei Streit mit Russland recht

Die Schiedskommission der Welthandelsorganisation (WTO) teilt die Einschätzung der EU, Russland verstoße mit seinem Import-Embargo gegen Schweine und bestimmte Schweinefleischprodukte aus der EU gegen WTO-Regeln.

Russland habe die internationalen Standards für einen solchen Bann nicht eingehalten, teilte die Organisation in Genf am Freitag, den 19. August mit. Nun muss das Land die Einfuhr wieder zulassen.

Moskau hatte den Einfuhrstopp für lebende Schweine und bestimmte Schweinefleischprodukte zwischen Januar und September 2014 mit einem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in der EU begründet.

EU: Importverbot politisch motiviert

Aus Sicht der Europäischen Kommission ist das Importverbot dagegen politisch motiviert und vor dem Hintergrund der Spannungen über die Krim zu sehen. Die Seuche sei nur in zwei der Mitgliedsländer aufgetreten. Russland hatte aber sowohl ein EU-weites Importembargo als auch individuelle Verbote für die drei Länder des Baltikums, Estland, Lettland und Litauen sowie gegen Polen verhängt.

Russland verstoße gegen das SPS-Abkommen der WTO (für Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen), lautete der Vorwurf der EU. Russland hingegen sah das Verbot nicht als SPS-Maßnahme.

Die Welthandelsorganisation, dessen Mitglied Russland erst seit 2012 ist, gab der EU hier recht. Auch seien die Maßnahmen nicht auf Basis einer Risiken-Bewertung verhängt worden und hätten den Handel signifikant mehr beschränkt als für einen adäquaten Schutz Russlands angemessen gewesen wäre.

Russland: “Unfair”, EU lässt keine individuellen Verträge zu

Das russische Wirtschaftsentwicklungsministerium äußerte sich laut TASS zu der Entscheidung von Freitag wie folgt. „Die russische Seite ist mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden, weil sie unbegründet und unfair sind.“ Die Aussicht, Berufung einzulegen sei recht groß, äußerte sich das Ministerium.

Russland kann gegen die Entscheidung binnen 60 Tagen Berufung einlegen.

Sergej Dankwart von der Lebensmittelsicherheitsbehörde Rosselchosnadsor kritisierte die EU ebenfalls scharf. Sie könne die Sicherheit von Schweine-Importen nicht garantieren.

„Brüssel gibt Illusionen statt Garantien. […] Sie haben 2.500 ASF-Fällle (Afrikanische Schweinepest) in vier Ländern aber sie tun nichts. Sie mögen formal gewonnen haben, aber sie geben uns keine Möglichkeit, individuelle Dokumente mit den einzelnen Ländern zu unterzeichnen, obwohl ein Land für den Export verantwortlich ist und Brüssel nicht.“

Die Entscheidung heiße nun nicht, dass die Grenzen geöffnet würden. Das Prozedere – Einsprüche und Dergleichen – werde sich noch rund zwei Jahre hinziehen.

Uljukajew: Entscheidung über Einspruch nicht vor Mitte September

Wirtschaftsentwicklungsminister Alexej Uljukajew teilte am Montag, den 22. August mit, dass man sich nun die Situation im Detail ansehen werde. Eine Entscheidung über einen möglichen Einspruch werde “nicht eher als Mitte September” getroffen, so TASS.

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [/su_spoiler] Quelle: Pixabay.com

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