Was sich 2016 in Russland ändert: 10 Neuerungen

Was sich zum Jahresanfang im Russlandgeschäft verändert hat.

Zum Beginn des Jahres 2016 hat sich im Russlandgeschäft einiges getan. Wir haben für Sie 10 Neuerungen zum 1. Januar 2016 in Russland aufgelistet. Ein Überblick. 

Bevor wir aber loslegen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr wünschen! Uns interessiert auch, was Sie für 2016 im Russlandgeschäft erwarten (siehe dazu den Kasten unten).

[accordion open_icon=”envelope-o” closed_icon=”chevron-down”] [toggle title=”Berichten Sie uns über Ihre Pläne für 2016″ open=”no”]Wir möchten Sie um Ihre E-Mails und Kommentare ([social_links style=”fontawesome” size=”” color=”” linktarget=”_blank” rss=”” facebook=”https://www.facebook.com/Ostexperte” twitter=”https://twitter.com/ostexperte” dribbble=”” googleplus=”” linkedin=”https://www.linkedin.com/company/ostexperte-de” blogger=”” tumblr=”” reddit=”” deviantart=”” vimeo=”” youtube=”” instagram=”” pinterest=”” flickr=”” forrst=”” myspace=”” skype=””]) dazu bitten, was das neue Jahr für Ihr Russlandgeschäft bringt. Gerne veröffentlichen wir das mit Ihrem Einverständnis hier auf Ostexperte.de.

Welche Änderungen sind für Sie besonders relevant? Berichten Sie uns über Ihre Aussichten, Pläne und Projekte für 2016. Wir freuen uns, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen.

Vielen Dank und ein erfolgreiches Jahr![/su_spoiler]


Das ist 2016 in Russland neu:

1. Ausländer dürfen nur noch 20 Prozent an Medienunternehmen halten

Hubert Burda in Russland
Burda hat einen Weg gefunden, trotz des Mediengesetzes in Russland zu bleiben.

Seit Jahresanfang dürfen Ausländer in Russland nicht mehr als 20 Prozent an Medienunternehmen in Russland besitzen oder kontrollieren. Als Ausländer gelten sowohl ausländische Unternehmen als auch Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Das umstrittene Mediengesetz war im Herbst 2014 beschlossen worden.

Die großen ausländischen Medienkonzerne haben entsprechende Maßnahmen getroffen. Einige verließen im Zuge dessen das Land wie etwa Sanoma Independent Media oder der Russland-Ableger des deutschen Medienkonzerns Axel Springer. Andere hingegen haben einen Weg gefunden, um zu bleiben, indem sie ihr Geschäft restrukturierten beziehungsweise an russische Staatsbürger verkauften – wie Hubert Burda Media oder Hearst Media.


2. Strengere Kontrolle des Alkoholmarkts per “EGAIS”

Auch bei der nächsten großen Änderung im neuen Jahr geht es um Prozente – genauer gesagt Hochprozentiges.

Alkohol
EGAIS, ein einheitliches Informationssystem zur Produktion und zum Verkauf von Alkohol, ist nun Pflicht.

Ein einheitliches Informationssystem zur Produktion und zum Verkauf von Alkohol und alkoholischen Erzeugnissen ist nun für viele Hersteller und Händler verpflichtend. Das System trägt den Namen EGAIS und soll den Handel mit illegal produziertem Alkohol eindämmen. Für Kunden bedeutet das System zudem mehr Transparenz über die Herkunft ihrer Getränke.

Da die Einführung von des Computerprogramms bei vielen Großhändlern noch schleppend verlief, wurde am 30. Dezember eine Übergangsfrist bis zum 20. April beschlossen. Bis dahin gehen Unternehmen bei Verstößen straffrei aus.

Für Firmen auf der Krim gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen sich erst ein halbes Jahr später mit EGAIS verbinden. Geschäfte in ländlichen Gebieten erhalten sogar einen einjährigen Aufschub.

Einige Alkoholproduzenten hatten darauf hingewiesen, dass es wegen EGAIS zu Jahresbeginn zu Engpässen bei der Alkoholversorgung kommen könne. Lesen Sie dazu auch diesen Artikel über Craft-Bier in Russland.


3. Türkei-Sanktionen in Kraft

Türkei-Sanktionen
Wenn das Leben dir eine Zitrone gibt,… dann hoffe, dass es keine türkische ist, die du nach Russland exportieren willst.

Wegen des Abschusses einer russischen Militärmaschine durch die Türkei hat Russland Sanktionen gegen die Türkei verhängt. Der Stichtag für ihr Inkrafttreten ist ebenfalls der 1.1.2016.

Nun ist die Einfuhr bestimmter Produkte aus der Türkei nach Russland – hauptsächlich Lebensmittel – verboten. Außerdem dürfen russische Arbeitgeber keine türkischen Bürger mehr einstellen. Eine Liste der Türkei-Sanktionen finden Sie auch auf Ostexperte.de.

Laut Landwirtschaftsminister Alexander Tkatschow könnte statt des Gemüses aus der Türkei nun Ware aus dem Iran, Marokko, Israel, Aserbaidschan oder Usbekistan nach Russland kommen. Der Import türkischer Zitrusfrüchte könne etwa durch Südafrika, Marokko, China oder Argentinien ersetzt werden.


4. Freihandel mit der Ukraine ausgesetzt

Auch der Freihandel mit der Ukraine hat 2016 zunächst ein Ende, weil es nun eine Freihandelszone zwischen EU und Ukraine gibt. Um sich vor der Einfuhr von sanktionierten Waren aus der EU ohne Kontrollen zu schützen, hat Russland das Abkommen mit der Ukraine auf Eis gelegt.

Zuvor waren viele Verhandlungsrunden zwischen Russland und der EU erfolglos geblieben. Man habe kein Abkommen schließen können, dass die Interessen Russlands schütze, sagte Russlands Ministerpräsident Dmitrij Medwedew Ende Dezember dazu. “Wir müssen unseren Markt und unsere Produzenten schützen und Importe von als ukrainisch deklarierten Waren verhindern, die aus anderen Ländern kommen.”

Das russische Lebensmittelembargo gegen die EU wurde daher nun auch auf Waren aus der Ukraine ausgedehnt.

Waren aus der Ukraine können nun nicht mehr zollfrei nach Russland eingeführt werden. Der Zoll beträgt nun sieben Prozent. Das könnte den Handel zwischen Russland und der Ukraine nach Ansicht von Experten nun verringern.

Mehr zum Abkommen der EU mit der Ukraine finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission.


5. Der Ost-Ausschuss hat einen neuen Vorsitzenden

Wolfgang Büchele.
Wolfgang Büchele

Das neue Jahr bringt auch personelle Änderungen. Etwa beim Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Der bisherige Vorsitzende Eckhard Cordes wurde am 1.1. von Wolfgang Büchele abgelöst. Büchele ist Vorstandsvorsitzender der Linde AG.

Auch der bisherige Geschäftsführer, Rainer Lindner, hat die Interessenvertretung zum Jahresende verlassen und wechselt in eine Führungsposition bei der Schaeffler Gruppe. Sein Nachfolger wird ab 1. April der bisherige AHK-Vorsitzende Michael Harms.

Lesen Sie dazu auch hier mehr.


6. Einschränkungen beim Kauf ausländischer Software für staatliche Stellen

Mit 1. Januar 2016 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das vorsieht, dass künftig russische Software gegenüber ausländischer bevorzugt wird, wenn staatliche Stellen Software kaufen. Ausländische Programme dürfen nur dann erworben werden, wenn es keine entsprechende russische Software mit benötigten Funktionen gibt.

Hier erfahren Sie mehr darüber.


7. Erhöhung der Benzin- und Dieselsteuer

Meistverkaufte Autos in RusslandDie Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin wurde zum neuen Jahr erhöht. Die Steuer für Benzin der Klasse „Euro 5“ ist pro Tonne von 2.000 Rubel auf 7.530 Rubel erhöht worden. “Euro 4“-Benzin wird nun mit 10.500 Rubel pro Tonne statt zuvor 3.200 Rubel besteuert.

Euro 4-Benzin ist zudem nur noch bis 1. Juli erlaubt. Produziert werden darf ab 1.1.2016 zudem nur noch Diesel- und Benzin-Kraftstoff der Klasse 5 oder höher. Laut GTAI gilt das allerdings nur für den zivilen Kraftfahrzeugmarkt – das Militär ist außen vor.

Die Diesel-Steuer (Klasse 5) lag 2015 bei 3450 Rubel pro Tonne. 2016 wird sie 700 Rubel teurer und macht nun 4150 Rubel aus.


8. Tabak- und Alkohol-Steuer erhöht

Nicht nur Autofahren, sondern auch Rauchen und Trinken wird 2016 höher besteuert.

Die Verbrauchssteuer für 1000 Zigaretten beträgt nun 1250 Rubel plus zwölf Prozent der geschätzten Kosten (auf Grundlage des maximalen Verkaufspreises berechnet). Nicht weniger aber als 1680 Rubel für 1000 Stück. 2015 waren es noch 960 Rubel plus neun Prozent und nicht weniger als 1250 Rubel.

Tabakpfeife, Kau-, Schnupf- oder Wasserpfeifentabak wird mit 2000 Rubel pro Kilogramm besteuert, Zigarren mit 141 Rubel pro Stück. In den beiden folgenden Jahren werden die Abgaben weiter erhöht.

Spirituosen und alkoholische Getränke bis neun Prozent Alkoholgehalt bleiben zwar 2016 auf dem gleichen Stand wie 2014 und 2015, Bier wird aber nun aber mit 20 statt zuvor 18 Rubel pro Liter Verbrauchssteuer belegt. Bei Schaumwein aus importierten Rohstoffen verdoppelt sich die Abgabe sogar auf 26 Rubel pro Liter.


9. Russland verbietet Leiharbeit

Das Föderale Gesetz Nr. 116 vom 5. Mai 2014 ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Mit ihm wird Leiharbeit (auch: Zeitarbeit oder Mitarbeiterüberlassung; Russisch: “заемный труд“) verboten.

Darunter versteht man Arbeit, die ein Angestellter auf Anweisung seines Arbeitgebers zum Nutze jemand anderes (natürliche oder juristische Person) macht, der Anweisungen erteilt und die Arbeit steuert. Bislang war die Mitarbeiterüberlassung im russischen Gesetz nicht geregelt worden.

Doch ganz verboten ist sie damit nicht. Vielmehr soll sie in geregelte Bahnen gelenkt werden. Das Ziel des russischen Gesetzgebers ist vor allem rücksichtslose und missbräuchliche Verleihung der eigenen Arbeitnehmer, meistens ohne deren Zustimmung, zu unterbinden. Zum anderen sollen so Schwarz-Tagelöhner von der Straße zu einem geordneten Arbeitsverhältnis verleitet werden und mit Arbeitsschutzrechten abgesichert werden.

Nun können Unternehmen Mitarbeiter aber für einen befristeten Zeitraum (von bis zu neun Monaten) von akkreditierten privaten Arbeitsvermittlern „mieten“.

Siehe auch dieses Interview mit dem Personaldienstleister Adecco in Russland.


10. Russen haben nun ein „Recht auf Vergessenwerden“ in Suchmaschinen

Russische Internetnutzer haben seit dem 1. Januar 2016 das Recht, die Entfernung von Suchergebnissen aus Suchmaschinen zu verlangen, die mit dem eigenen Namen verknüpft sind.

Suchmaschinen
Russische Bürger haben nun ein “Recht auf Vergessenwerden”.

Dem neuen Gesetz zufolge, das im Juni von der Duma angenommen wurde, können Bürger nun bei Suchmaschinenbetreibern beantragen, dass nachweislich falsche, nicht aktuelle Informationen oder solche, die gesetzwidrig verbreitet werden, gelöscht werden. Dazu zählen Verstöße gegen das Informationsgesetz (Nr. FZ-149), das den Datenschutz, den Informationszugang und andere Aspekte von Informations- und Kommunikationsnetzen regelt. Ausgenommen sind Informationen über Ereignisse, die „Anzeichen einer juristischen Straftat enthalten, deren Strafdauer noch nicht abgelaufen ist“.

Für Personen des öffentlichen Lebens gibt es in Russland, anders als bei einem ähnlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, keine Ausnahmeregelungen. Der EuGH plädiert ausdrücklich für eine Interessenabwägung zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Information und dem schutzwürdigen Interesse der Privatperson. Im Gegensatz dazu können in Russland künftig auch Politiker und Beamte Informationen entfernen lassen. Betroffen sind wohlgemerkt nur die Links aus dem Suchindex, die Information selbst bleibt unangetastet.

Russische Netzaktivisten und Unternehmensverbände aus der IT-Branche sehen darin dennoch die Gefahr der Verschleierung unliebsamer Fakten aus der Vergangenheit.

Lesenswert ist dazu dieser ausführliche Artikel auf irights.info. Darin wird insbesondere auf den Unterschied des russischen Rechts auf “Vergessenwerden” und des EU-Gegenstücks eingegangen.


Haben wir eine wichtige Änderung im Russlandgeschäft 2016 vergessen? Wir freuen uns auf Ihre Hinweise! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


 

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [toggle title=”Fotoquelle” open=”yes”] Quelle:

Titelbild:
Flickr-Nutzer Beacon. CC BY-NC 2,0 Credit: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP/Getty Images.

Biere, Tastatur und Autos:
von Simon Schütt

Burda-Collage:
eigene Darstellung aus Covern von Burda-Publikationen von Ostexperte.de

Wolfgang Büchele:
Linde Group

Zitronen:
Flickr-Nutzer Markus Stöber  CC BY-NC-ND 2.0

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