Russland verlängert Ausfuhrverbot für Lederwarenhalbfabrikate

Russland verlängert Ausfuhrverbot von gegerbten Tierhäuten und -fellen

Die Russische Föderation verlängert das Ausfuhrverbot von Lederwarenhalbfabrikaten. Dies berichtet Germany Trade & Invest. Die Verlängerung vom 1. Februar 2017 bis einschließlich 1. August 2017 wurde auf der offiziellen Website der Regierung verkündet.

Das Verbot für Produkte der Warengruppen 410411 und 410419 gilt bereits seit dem 25. Mai 2015. Das Ausfuhrverbot von gegerbten Tierhäuten und -fellen bezieht sich auf den gesamten Raum der Eurasischen Wirtschaftsunion, heißt es in einer Regierungsverordnung.

Lederverarbeitende Industrie in Russland

Das Verbot wurde mehrfach verlängert. Begründet wird die Maßnahme mit positiven Auswirkungen auf die lederverarbeitende Industrie. Zudem sollen “staatliche Aufträge zu Verteidungszwecken” sichergestellt werden, schreibt GTAI.