Russisches Finanzministerium will alkoholfreies Bier besteuern

Russisches Finanzministerium will Steuersätze auf Alkoholgetränke reformieren

Bierproduzenten wie Heineken oder Baltika sind besorgt über den Vorschlag des russischen Finanzministeriums, eine Verbrauchssteuer auf alkoholfreies Bier einzuführen. Wie die Nachrichtenagentur TASS berichtet, stellt das Finanzministerium alkoholfreies Bier damit auf dieselbe Stufe wie alkoholhaltiges Bier.


Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 8,6 Prozent zählen zu den alkoholarmen und mittelstarken Alkoholgetränken. In dieser Klasse muss eine Verbrauchssteuer in Höhe von 20 Rubel pro Liter entrichtet werden. Bisher gab es keine Verbrauchssteuer auf „alkoholfreies“ Bier mit einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent.

Finanzielle Ausgeglichenheit der russischen Regionen

Wenn es nach dem russischen Finanzministerium geht, soll sich das ab 2017 ändern. Ein Dokument mit den Grundsätzen zur Steuerpolitik von 2017 bis 2019 empfiehlt die Einführung eines Verbrauchssteuersatzes auf alkoholfreies Bier, „um die finanzielle Ausgeglichenheit der Subjekte der Russischen Föderation sicherzustellen“.

Das Finanzministerium plant nicht nur eine Verbrauchssteuer auf alkoholfreies Bier, sondern eine Erhöhung des jetzigen Steuersatzes um einen Rubel pro Liter. Ab 2017 soll die Verbrauchssteuer auf alkoholarme und mittelstarke Alkoholgetränke 21 Rubel pro Liter (umgerechnet ca. 30 Cent) betragen.

Heineken kritisiert den Vorschlag

Ein Sprecher von Heineken kritisierte den Vorschlag des Finanzministeriums gegenüber RIA Novosti. Die Einführung einer Verbrauchssteuer auf alkoholfreies Bier sei „unlogisch“. Auch bezweifle er, dass eine Erhöhung technisch umsetzbar sei.

„Wir finden, dass die Initiative des Finanzministeriums unlogisch und seltsam ist. In keinem Land der Welt gibt es eine Alkoholsteuer auf alkoholfreies Bier, weil es eben keinen Alkohol enthält. Es unterscheidet sich somit nicht von Limonaden, Säften oder Mineralwasser“, erklärte der Heineken-Sprecher. Auch sei die technische Umsetzung „bedenklich“. Die Verbrauchssteuer könne leicht umgangen werden, indem das alkoholfreie Bier künftig als „Malzgetränk“ bezeichnet wird.

Steuersätze auf Cidre, Honigwein und Starkbier

Der Steuersatz für Cidre und Honigwein beträgt 9 Rubel. Auch dieser Satz soll ab 2017 auf 21 Rubel erhöht werden. Die Verbrauchssteuer auf starke Biergetränke mit über 8,6 Prozent Alkoholgehalt beträgt derzeit 37 Rubel pro Liter.

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [/su_spoiler] Quelle: Pixabay

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