Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 1: Die Rechnung bitte

Unterschreiben und stempeln – wenn Sie Geschäftsführer in Russland sind, kennen Sie das. Dieser Artikel gibt einen schnellen Überblick über die drei wichtigsten Buchhaltungsdokumente im Tagesgeschäft Ihrer russischen Tochtergesellschaft.

Die Rechnung (счёт) gilt in Russland lediglich als Einladung zur Zahlung und ist anders als in Deutschland für buchhalterische und steuerliche Zwecke nicht ausreichend. Zu jeder Rechnung gehören immer noch zwei weitere Dokumente – die Rechnung-Faktura (счёт-фактура) und der sogenannte Akt (акт).

Die Rechnung-Faktura weist die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer gesondert aus. Ohne diesen Beleg kann die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Damit eine bereits gezahlte Rechnung tatsächlich als Aufwand verbucht werden kann, bedarf es außerdem noch des Akts. In diesem Übergabeprotokoll sichern sich die Vertragsparteien zu, dass eine Leistung ordnungsgemäß erbracht bzw. eine Ware ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Beanstandungen vorliegen.

Praxistipp: Rechnung, Rechnung-Faktura und Akt müssen immer im Original mit Unterschrift und blauem Firmenstempel vorliegen. Nur so können Ausgaben als Aufwand anerkannt und die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Über diesen Aufwand kann man schimpfen oder schmunzeln. Auf jeden Fall sollte man es in professionelle Hände geben. Konkret bedeutet das die Einstellung eines erfahrenen Buchhalters oder das Outsourcing an einen professionellen Buchhaltungsanbieter.

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Dieser Artikel wurde im Mai 2009 unter dem Titel “Die Rechnung bitte” in der Moskauer Deutschen Zeitung veröffentlicht.

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