Online-Handel: EAWU senkt Grenze für zollfreie Einfuhr

Online-Handel: EAWU senkt Grenze für zollfreie Einfuhr

2017 tritt ein neuer Zollkodex der Eurasischen Zollunion in Kraft. Privatpersonen werden beim Einkauf in ausländischen Onlineshops stark eingeschränkt.

Von Alexej Schmidt, Schmidt & Schmidt Exportmanagement

Zunächst wird die Grenze zur Einfuhr von Waren mit geringem Wert von 1000 Euro/Monat auf 500 Euro/Monat reduziert. Vom Warenwert, der diese Grenze übersteigt, werden Einfuhrabgaben in Höhe von 30 Prozent erhoben, oder jedenfalls 4 Euro pro Kilogramm. Des Weiteren soll die Grenze der zollfreien Einfuhr auf 200 Euro pro Bestellung abgesenkt werden. Die entsprechenden Zollabgaben für einen Warenwert, der über dieser Grenze liegt, werden auf 15 Prozent bzw. mindestens 2 Euro pro Kilogramm festgelegt.

Steuern und Zollabgaben

Die Änderung soll ab Mitte 2018, also ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Zollkodexes der Eurasischen Wirtschaftsunion, umgesetzt werden.

Die Anordnung der schrittweisen Absenkung zollfreier Einfuhren für den grenzüberschreitenden Online-Handel auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde von den Ministerpräsidenten der teilnehmenden Staaten der Union auf einer Sitzung am 16. November beschlossen.

Momentan können Bewohner der Wirtschaftsunion Warensendungen im Wert von bis zu 1.000 € und einem Gewicht von bis zu 31 kg im Monat von ausländischen Online-Händlern beziehen, ohne Steuer oder Zollabgaben zahlen zu müssen.