Liste der russischen Sanktionen gegen die Türkei

Das sind die russischen Sanktionen gegen die Türkei ab 1. Januar 2016.

Wir haben für Sie eine Übersicht der gestern veröffentlichen Sanktionsliste Russlands gegenüber der Türkei erstellt. Die Strafmaßnahmen wurden wegen des Abschusses einer russischen Militärmaschine durch die Türkei verhängt. Sie treten ab 01.01.2016 in Kraft. 

Diese Lebensmittel aus der Türkei dürfen nicht mehr nach Russland eingeführt werden:

  • Früchte (Orangen Mandarinen, Trauben, Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen, wilde Erdbeeren, Erdbeeren),
  • Gemüse (Tomaten, Gurken, Blumenkohl, Brokkoli und Zwiebeln),
  • gefrorenes Hühner- und Putenfleisch,
  • frische Nelken,
  • Salz.

Für türkische Bürger und Unternehmen gilt:

  • Visumpflicht ab 1. Januar 2016,
  • keine neuen Arbeitsverträge mit türkischen Staatsbürgern in russischen Unternehmen,
  • Arbeit türkischer Baufirmen in Russland nur mit Sondergenehmigung.

Ausgesetzte Kooperationen:

  • bilaterale Kommission für Handel und Wirtschaftskooperation,
  • geplantes Regierungsabkommen über den gemeinsamen Handel,
  • russisch-türkischer Investmentfonds.

Verkehr:

  • Charterflüge in die Türkei werden eingestellt (Ausnahme: Rückreisen russischer Bürger).

Liste mit Türkei-Sanktionen veröffentlicht

Gestern Nachmittag, am 1. Dezember 2015 wurde die Liste der russischen Sanktionen gegen die Türkei auf der Website der russischen Regierung veröffentlicht. Die Sanktionen werden im Zuge des Abschusses einer russischen Militärmaschine durch die türkische Armee eingeführt und treten ab 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Termin wurde mit Rücksicht auf die russischen Neujahrsfeiertage vom 1. bis zum 10. Januar gewählt, die man offenbar nicht mit Preiserhöhungen erschweren wollte. Im Zuge der Sanktionen rechnen Experten mit einer um ein bis drei Prozent erhöhten Inflationsrat, schreibt RBC unter Berufung auf einen Analysten der russischen Alfa-Bank.

Wie vorab von Beobachtern erwartet, sind vor allem Lebensmittel von den Sanktionen betroffen. Die genaue Liste finden Sie oben. Außerdem enthalten die Maßnahmen Einschränkungen für türkische Bürger und Arbeitnehmer in Russland. Ab 1. Januar müssen sie für die Einreise nach Russland wieder ein Visum vorweisen können. Seit 2011 reisten türkische Staatsbürger ohne Visum nach Russland ein.

Türken ohne einen Arbeitsvertrag, der vor dem 31. Dezember 2015 unterzeichnet ist, dürfen ab 1.1.2016 nicht in russischen Unternehmen arbeiten. Das gilt auch für russische Fußballvereine. Türkische Baufirmen brauchen für Arbeiten in Russland dann außerdem eine Sondergenehmigung. Sie sind derzeit am Bau einiger Stadien für die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland beteiligt.

Russland will zudem die Zusammenarbeit beider Regierungen in der Kommission für Handel und Wirtschaftskooperation aussetzen sowie das Projekt eines russisch-türkischen Investmentfonds einfrieren.

Ebenfalls nicht überraschend ist, dass ab 1.1.2016 Charterflüge in die Türkei eingestellt werden. Nur für Heimreisen russischer Bürger gilt eine Ausnahme.

Ausgenommen: Zitronen, Fisch und Großprojekte

Allerdings sind auch einige Überraschungen dabei. Zitronen und Fisch sind nämlich ausgenommen. Das hängt offenbar damit zusammen, dass Russland rund 90 Prozent seiner Zitronen aus der Türkei importiert. Das schreibt zumindest die russische Agentur Interfax. Andere Quellen wie die AHK nennen 38 Prozent. Gleiches gelte für Fisch. Hier stammt der überwiegende Teil des Imports beliebter Fischsorten aus dem in Ungnade gefallenen Nachbarland. Nüsse aus der Türkei dürfen ebenfalls weiter eingeführt werden.

Auch gemeinsame wirtschaftliche Großprojekte wie das Pipeline-Projekt Turkish Stream oder ein türkisches Atomkraftwerk, das Russland bauen soll, werden offenbar nicht angetastet.

Die AHK Russland hat die Sanktionen ebenfalls zusammengefasst. Auch die WKO Österreich stellt eine entsprechende übersetzte Liste zur Verfügung.

 

UPDATE: 

Am 30. Dezember 2015 hat die russische Regierung eine Liste der Tätigkeiten veröffentlicht, die türkische Bürger und Organisationen zum 1. Januar 2016 nicht mehr ausüben dürfen. Und eine weitere Liste mit den Arbeitgebern und Kunden, die von den Sanktionen ausgenommen sind.

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Flickr-Nutzer miss rhyne  CC BY-NC-ND 2.0 [/su_spoiler]