Belarus unterschreibt Zollkodex der EAWU

Belarus unterzeichnet Zollkodex der EAWU

Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko hat den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion unterschrieben. Das internationale Abkommen tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Dies berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Belta

Die Mitgliedsstaaten der EAWU – Russland, Belarus, Armenien, Kirgisien und Kasachstan – planen, das Handelsvolumen bis 2020 auf 10 Mrd. US-Dollar auszuweiten. Um den Handel zu erleichtern, bemüht sich die Wirtschaftsunion um eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

Zwar gab es bereits einen Zollkodex aus Zeiten der gemeinsamen Zollunion von 2010. Jedoch sind mit der Gründung der EAWU am 1. Januar 2015 zahlreiche Neuerungen notwendig geworden. Nun ist dem jungen Wirtschaftsbündnis ein weiterer Meilenstein gelungen.

Streit zwischen Belarus und Russland

In den vergangenen Monaten war die Wirtschaft Eurasiens in Sorge. Die politischen Anspannungen zwischen Minsk und Moskau verschärften sich zunehmend. Zunächst zankten die Regierungen um Öl- und Gaslieferungen, später führte der russische Inlandsgeheimdienst FSB Grenzkontrollen ein.

Im März 2017 folgte der nächste Schock. Lukaschenko ließ den höchsten Zollexperten von seinem Posten in der EAWU abziehen. Bereits im Dezember des vorigen Jahres weigerte sich der weißrussische Präsident bei einem multilateralen Treffen in Sankt Petersburg, den Zollkodex zu unterzeichnen.

Doch inzwischen konnten sich Putin und Lukaschenko beim Gasstreit einigen. Und nicht nur das – auch dem neuen Zollkodex steht nichts mehr im Wege. Das Abkommen vereinfacht die zollrechtliche Abwicklung beim Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EAWU.

Neuer Zollkodex der EAWU

In dem neuen Zollkodex gilt nunmehr das Prinzip des Vorranges von elektronischen Zollerklärungen, schreibt Rechtsanwalt Michael Quiring, Associate Partner bei Rödl & Partner Kasachstan, im neuen Print-Magazin von Ostexperte.de zur Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die Einreichung von schriftlichen Zollerklärungen soll ab sofort nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Zudem soll die Einreichung der Zollerklärung ferner grundsätzlich ohne die Vorlage von Begleitunterlagen erfolgen, erklärt Quiring.

Darüber hinaus wird die Zollerklärung künftig Informationen über Käufer und Verkäufer, die Marke der einzuführenden Produkte, die Methode der Zollwertberechnung sowie über die Herkunft der markenrechtlich geschützten Waren enthalten.

Titelbild
Alexander Lukaschenko und Wladimir Putin. Quelle: kremlin.ru[/su_spoiler]