Confed-Cup: Registrierungsfrist für Ausländer verkürzt

Registrierungsfrist für Ausländer während des Confed-Cups verkürzt

Die Frist für die Registrierung von Ausländern wird für die Dauer des Fifa Confederation Cups vorübergehend von sieben auf einen Tag verkürzt.

  • Frist für Registrierung von Ausländern wird vorübergehend auf einen Tag verkürzt
  • gilt vom 01.06.-12.07.2017 in den Städten Moskau, St. Petersburg, Kasan und Sotschi
  • Hotelgäste sind nicht betroffen, die Registrierung am Firmensitz schon
  • keine Ausnahme für hochqualifizierte Spezialisten

Die Auslandshandelskammer möchte Sie auf die Verordnung des Präsidenten der RF Nr. 202 vom 09. Mai 2017 hinweisen, die die Frist für die migrationsrechtliche Erfassung (Registrierung) ausländischer Staatsbürger, die in das Gebiet Russlands einreisen, temporär deutlich verkürzt.

Dem Dokument zufolge wird die empfangende Partei (der Eigentümer der Wohnung, Arbeitgeber usw.) verpflichtet, den eingereisten Ausländer innerhalb von einem Tag ab dessen Einreisedatum zu registrieren. Zuvor betrug die Frist dafür sieben Arbeitstage.

Fußball-Konföderationenpokal 2017

Diese Maßnahme wurde aufgrund der Durchführung des Fußball-Konföderationenpokals 2017 (Confederations Cup), getroffen, der diesen Sommer in mehreren russischen Städten ausgetragen wird. Deswegen betrifft die erwähnte Verkürzung der Registrierungsfrist ausländische Staatsbürger, die in folgende Städte einreisen:

  • Moskau
  • Sankt Petersburg
  • Kasan
  • Sotschi

In dem Dokument wird mitgeteilt, dass diese Beschränkung vorübergehend ist und in den angegebenen Städten nur im Zeitraum von 01. Juni bis 12. Juli 2017 angewendet wird.

Für Ausländer, die in russischen Hotels verbleiben, ist die eintägige Registrierungsfrist bereits seit längerem gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch werden die neuen migrationsrechtlichen Regelungen eine Vielzahl von ausländischen Staatsbürgern betreffen, die in den erwähnten Städten arbeitstätig sind und deren Anmeldung über den Sitz des Arbeitgebers erfolgt, – erläutert Elena Balashova, die stellvertretende Vorsitzende des Komitees für Personalfragen der AHK und geschäftsführende Partnerin des Unternehmens Balashova Legal Consultants.

Den Daten der AHK zufolge sind allein in Moskau und Sankt Petersburg mehr als 3.300 deutsche Firmen tätig, von denen viele ihre ausländischen Staatsbürger über den Firmensitz erfassen.

Keine Ausnahme für HQS

Zudem wird ist in dem Wortlaut der Verordnung keine Ausnahme für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) vorgesehen, – erwähnt Balashova. Für HQS betrug die Frist der migrationsrechtlichen Erfassung zuvor 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Russland und 30 Tage bei der Fortbewegung im Land.

Sowohl Unternehmen als auch ausländische Staatsbürger, die die Regeln der migrationsrechtlichen Erfassung verletzen, können verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden – bis hin zur Ausweisung aus der Russischen Föderation.

Vergleichbare Regeln werden in 11 russischen Städten für die Zeit der Durchführung der Fußball-Weltmeisterschaft vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 gelten.

In Verbindung damit empfiehlt die AHK Russland, sich mit dem Wortlaut der Verordnung vom 09.05.2017 vertraut zu machen und diese in Übereinstimmung mit dem Städteverzeichnis und dem Geltungszeitraum vom 01. Juni bis 12. Juli 2017 anzuwenden.

Titelbild
[toggle title=”Fotoquelle” open=”yes”] Quelle: Brateevsky, Spartak stadium (Otkrytiye Arena), 23 August 2014, size changed to 1040x585px., CC BY-SA 4.0