Buchhaltung in Russland: Aktuelle Änderungen/ Mai 2015

II. Quartal 2015

Die runden Firmenstempel  sind nicht mehr verpflichtend

Die Gesetzgeber heben die Vorschrift für den verpflichtenden runden Firmenstempel auf. Unternehmen, die als Aktiengesellschaften oder als GmbH firmieren, werden in Zukunft selbstständig ihre Individualisierungsmittel auswählen können. Dazu zählen z. B. das Markenzeichen, das Emblem, der Firmenstempel und das Siegel. Hierbei ist zu beachten, dass Unternehmen, die weiterhin den runden Firmenstempel verwenden wollen, werden angehalten, die Informationen hierüber in ihrer Satzung niederschreiben. Diese Änderungen werden  bereits im Föderationsrat verhandelt und mit einer Umsetzung Ergebnis wird im 2. Quartal 2015 gerechnet.

1. Juli 2015

Künftig ist es möglich alle Rechnungen (Schet-Faktura) über die Föderale Steuerbehörde nachzuprüfen

Die Föderale Steuerbehörde Russlands plant die Einführung eines Dienstes unter folgender Bezeichnung: „Überprüfung der korrekten Ausfüllung von Rechnung-Faktura“. Diese arbeitet bisher nur  im Test-Modus. Dieser Service bietet die Möglichkeiten, schnell die UID (ИНН = Идентификационный номер налогоплательщика = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sowie die Registrierungsnummern (КПП – Код причины постановки на учёт – Registrationsnummer im Rahmen der steuerlichen Erfassung) im Rahmen der steuerlichen Erfassung auf den Konten (Schet-Faktura) der Kontrahenten nachzuprüfen.

 

Darüber hinaus wird der neue Service „Personalkabinett des Steuerzahlers als natürliche Person“ angeboten, dies nach Vorbild von bereits vorhandenem Personalkabinett der juristischen Person. Die Unternehmer können bald in Echtzeit ihre Ergebnisrechnung kontrollieren sowie Anträge auf die Richtigstellung der Zahlung stellen. Des Weiteren ist die Anrechnung von Steuerguthaben und die Rückerstattung bei Steuerüberzahlung möglich.

I. Quartal 2016

Die Mehrwertsteuer im Rahmen des Vereinfachten Besteuerungssystems gilt nicht mehr als Einnahme

Die Unternehmen, die nach dem Vereinfachten Besteuerungssystem oder Allgemeiner Landwirtschaftssteuer besteuert werden sowie die Rechnungen-Faktura an Ihre Kunden mit Mehrwertsteuer ausstellen, werden ihre Einnahmen nach den neuen Vorgaben berechnen. Diese Unternehmen erhalten in der Zukunft die Erlaubnis, die in der Rechnung-Faktura angewiesene Mehrwertsteuer nicht zu den Einnahmen zu rechnen. Die von den Duma-Abgeordneten mit entsprechenden Änderungen beschlossene Gesetzesvorlage befindet sich bereits im Föderationsrat. Mit einer Umsetzung wird im 1. Quartal 2016 gerechnet.

Bisher musste jedes Unternehmen, welches diese Sonderregelung erteilt bekommen hat und die Rechnungen-Faktura einschließlich Mehrwertsteuer dem Käufer ausgestellt hat, nicht nur die Mehrwertsteuer an den Staat überweisen, sondern die Mehrwertsteuer auch zu den Einnahmen hinzurechnen. Diese Einnahme ist wieder mit einer Steuer nach dem Vereinfachten Besteuerungssystem oder Allgemeiner Landwirtschaftssteuer belegt.

Um alle Änderung der russischen Buchhaltung zu verstehen und zu überprüfen sowie ihre Auswirkungen nachzuvollziehen, bedarf es erfahrener Buchhalter. Die russischen, deutschen und internationalen Experten der Rufil Consulting unterstützen Sie gerne dabei.


Autorin: Alexandra Kostina, RUFIL CONSULTING